1. Grundlegende Bedeutung: Die Seeversicherung ist für maritime Aktivitäten unerlässlich und bietet Schutz vor den zahlreichen Risiken und Gefahren, die mit diesem Sektor verbunden sind.
  2. Obligatorische und optionale Versicherung: Für bestimmte Betreiber und Aktivitäten besteht eine obligatorische Versicherung, und es gibt eine optionale Versicherung zur Abdeckung möglicher Haftungsansprüche.
  3. Regelung durch das LNM: Das Seeschifffahrtsgesetz (LNM) regelt die Seeversicherung in den Artikeln 406 ff., wobei die Relevanz in Titel VIII hervorgehoben wird.
  4. Dispositiver Charakter: Die Bestimmungen des LNM sind grundsätzlich dispositiv und erlauben es den Vertragsparteien, die Versicherungsbedingungen frei zu vereinbaren.
  5. Komplementarität mit dem Versicherungsvertragsgesetz: Die LNM-Vorschriften werden durch das Versicherungsvertragsgesetz (LCS) ergänzt, dessen Anwendung subsidiär ist.
  6. Angepasste Definition von Versicherung: Die LCS definiert den Versicherungsvertrag als eine Vereinbarung, in der sich der Versicherer verpflichtet, im Falle des durch das Risiko abgedeckten Ereignisses durch den Einzug einer Prämie Schäden zu ersetzen oder vereinbarte Leistungen zu erbringen.
  7. Seeversicherungsschutz: Seeversicherungsverträge decken Schäden ab, die durch die spezifischen Risiken der Seeschifffahrt verursacht werden.
  8. Nicht-maritime Phasen: Die LNM umfasst in ihrem Anwendungsbereich die nicht-maritimen Phasen, die mit dem Seetransport zusammenhängen, sowie die für den Transport von Tür zu Tür notwendigen Landphasen.
  9. Ausnahmen: Die Versicherung von Sportbooten ist vom Anwendungsbereich des LNM ausgenommen.
  10. Allgemeine und Besondere Bedingungen: Seeversicherungsverträge enthalten Allgemeine Bedingungen, die von den Versicherern für alle Kunden festgelegt werden und nicht verhandelbar sind (Standardverträge), sowie Besondere Bedingungen, die sich auf das jeweilige Versicherungsobjekt, wie beispielsweise das Schiff oder die Ladung, beziehen können. Die Allgemeinen Bedingungen können auch die Klauseln des Institute of London Underwriters (ILU), die sogenannten Institutsklauseln, enthalten.



Die Artikel beleuchten die wichtigsten Aspekte der Seeversicherung.


  1. Grundlegende Bedeutung: Die Seeversicherung ist für maritime Aktivitäten unerlässlich und schützt vor den zahlreichen Risiken und Gefahren, die mit diesem Sektor verbunden sind.
  2. Pflicht- und WahlversicherungFür bestimmte Betreiber und Aktivitäten besteht eine Versicherungspflicht, und es gibt optionale Versicherungen zur Abdeckung potenzieller Haftungsrisiken.
  3. Regulierung durch die LNM: Das Seeschifffahrtsgesetz (LNM) regelt die Seeversicherung in den Artikeln 406 ff., wobei seine Relevanz in Titel VIII hervorgehoben wird.
  4. ZeichengerätDie Bestimmungen des LNM sind grundsätzlich Ermessensspielraum, sodass die Vertragsparteien die Versicherungsbedingungen frei vereinbaren können.
  5. Ergänzung mit dem LCSDie LNM-Vorschriften werden durch das Versicherungsvertragsgesetz (LCS) ergänzt, dessen Anwendung subsidiär ist.
  6. Angepasste Definition von VersicherungDer LCS definiert den Versicherungsvertrag als eine Vereinbarung, in der sich der Versicherer verpflichtet, im Falle des Eintritts des durch das Risiko abgedeckten Ereignisses durch den Einzug einer Prämie Schäden zu ersetzen oder vereinbarte Leistungen zu erbringen.
  7. Marine-RisikodeckungSeeversicherungsverträge decken Schäden ab, die durch die spezifischen Risiken der Seeschifffahrt verursacht werden.
  8. Nichtmaritime PhasenDer LNM umfasst sowohl die nicht-maritimen Phasen, die mit dem Seetransport einhergehen, als auch die für den Transport von Tür zu Tür notwendigen Landphasen.
  9. Ausnahmen: Die Versicherung von Sportbooten fällt nicht unter das LNM.
  10. Allgemeine und besondere BedingungenSeeversicherungsverträge umfassen allgemeine Geschäftsbedingungen, die von den Versicherern für alle Kunden festgelegt werden und nicht verhandelbar sind (Standardverträge), sowie spezielle Geschäftsbedingungen, die sich auf das jeweilige Versicherungsobjekt, wie beispielsweise das Schiff oder die Ladung, beziehen können. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen können auch die Klauseln des Institute of London Underwriters (ILU) enthalten.